EU-Richtlinie für Cybersicherheit

NIS2: Ist Ihr Unternehmen vorbereitet?

Die neue EU-Richtlinie betrifft mehr Unternehmen als gedacht. Auch viele Mittelständler fallen unter die neuen Pflichten – mit empfindlichen Strafen bei Nichteinhaltung.

Deadline: Oktober 2024

Die Umsetzungsfrist ist bereits abgelaufen – handeln Sie jetzt!

Sind Sie von NIS2 betroffen?

Die NIS2-Richtlinie erweitert den Kreis der betroffenen Unternehmen erheblich. Nicht nur kritische Infrastrukturen, sondern auch viele Zulieferer und Dienstleister fallen unter die neuen Regelungen.

Grundsätzlich gilt: Wenn Sie in einem der regulierten Sektoren tätig sind UND bestimmte Schwellenwerte überschreiten, sind Sie sehr wahrscheinlich betroffen.

Unsicher? Wir prüfen Ihre Situation kostenlos und unverbindlich.

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Schnell-Check: Bin ich betroffen?

Größe: Mehr als 50 Mitarbeiter ODER mehr als 10 Mio. € Jahresumsatz
Branche: Energie, Gesundheit, Transport, Finanzen, Wasser, Digitale Infrastruktur, IT-Dienste...
Lieferkette: Zulieferer für kritische Infrastrukturen oder große Unternehmen
Daten: Verarbeitung sensibler oder personenbezogener Daten
IT-Dienste: Managed Services, Cloud-Anbieter, Rechenzentren
⚠️ Sie könnten von NIS2 betroffen sein! Lassen Sie uns das gemeinsam prüfen.

Was NIS2 von Ihnen verlangt

01

Risikomanagement

Systematische Analyse und Bewertung von Cyberrisiken mit dokumentierten Maßnahmen zur Risikominimierung.

02

Technische Maßnahmen

Angemessene technische Sicherheitsmaßnahmen: Firewall, Verschlüsselung, Zugriffskontrolle, Monitoring.

03

Incident Response

Prozesse für Erkennung, Meldung und Bewältigung von Sicherheitsvorfällen innerhalb strenger Fristen.

04

Business Continuity

Backup-Strategien, Notfallpläne und Disaster Recovery für den Ernstfall.

05

Lieferketten-Sicherheit

Prüfung und Absicherung der Cybersicherheit bei Lieferanten und Dienstleistern.

06

Schulungen

Regelmäßige Cybersecurity-Schulungen für Mitarbeiter und Geschäftsführung.

Strafen bei Nichteinhaltung

NIS2 bringt erheblich verschärfte Sanktionen. Die Geschäftsführung kann persönlich haftbar gemacht werden – das ist neu und sollte ernst genommen werden.


Die Bußgelder orientieren sich am Jahresumsatz und können existenzbedrohend sein. Zusätzlich drohen Reputationsschäden und behördliche Auflagen.

Bis zu 10 Mio. €

oder 2% des weltweiten Jahresumsatzes

Persönliche Haftung

der Geschäftsführung möglich

Tätigkeitsverbote

für Führungskräfte bei schweren Verstößen

So helfen wir Ihnen bei NIS2

01

Betroffenheits-Check

Wir prüfen, ob und in welchem Umfang Ihr Unternehmen von NIS2 betroffen ist.

02

Gap-Analyse

Wir vergleichen Ihren Ist-Zustand mit den NIS2-Anforderungen und identifizieren Lücken.

03

Maßnahmenplan

Wir erstellen einen priorisierten Plan zur Umsetzung der notwendigen Maßnahmen.

04

Umsetzung

Wir begleiten Sie bei der technischen und organisatorischen Umsetzung.

Kostenloser NIS2-Check

Finden Sie in einem unverbindlichen Gespräch heraus, ob Sie betroffen sind und was zu tun ist.